Rechtsprechung: Kein nachehelicher Unterhalt bei Gewalt

Rechtsprechung: Kein nachehelicher Unterhalt bei Gewalt

Laut einem Urteil vor dem OLG München vom August 2022, kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei grobem Fehlverhalten während der Ehe, verwirkt werden.

Das Oberlandesgericht München hat den Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt vollständig abgewiesen, obwohl sie krankheitsbedingt nicht erwerbstätig war. Ausschlaggebend waren die Verletzung ihrer Pflicht zur Eigenvorsorge sowie schwerwiegendes Fehlverhalten (Beleidigungen und Gewalt) gegenüber ihrem Ex-Ehemann.

Vor dem Oberlandesgericht München ging es um die Frage, ob eine geschiedene Ehefrau Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Das Amtsgericht München hatte ihr zunächst einen monatlichen Betrag bis Ende 2030 zugesprochen. Der geschiedene Ehemann legte dagegen Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht München gab ihm Recht und wies den Unterhaltsantrag der Frau vollständig ab, Urteil vom 22. August 2024 (Az. 12 UF 268/23 e).

Zwar stellte das Oberlandesgericht München fest, dass die Antragstellerin krankheitsbedingt nicht mehr erwerbstätig ist. Sie hatte jedoch eine medizinisch empfohlene stationäre Behandlung nicht in Anspruch genommen, die ihre Arbeitsfähigkeit möglicherweise wiederhergestellt hätte. Damit verletzte sie ihre Pflicht, alle zumutbaren Maßnahmen zur eigenen wirtschaftlichen Sicherung zu ergreifen. Zusätzlich stellte das Gericht ein schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber dem ehemaligen Ehemann fest: körperliche Angriffe, Beleidigungen sowie eine unberechtigte Strafanzeige. Dieses Verhalten zerstöre die Grundlage der nachehelichen Solidarität, sodass eine Unterhaltspflicht nicht mehr gerechtfertigt sei.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht allein aufgrund von Bedürftigkeit oder Krankheit besteht. Unterhaltsberechtigte müssen nachweisen, dass sie ihre Erwerbsobliegenheit erfüllen und den ehemaligen Partner nicht schwerwiegend schädigen. Grobes Fehlverhalten kann den Unterhaltsanspruch vollständig entfallen lassen. Damit setzt das Oberlandesgericht München einen klaren Maßstab für die Grenzen nachehelicher Verpflichtungen.

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