Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine schriftliche, rechtlich bindende Vereinbarung zwischen den Ehepartnern. Darin werden die rechtlichen, finanziellen und persönlichen Folgen einer Scheidung einvernehmlich geregelt.
Ziel von Scheidungsfolgenvereinbarungen ist eine einvernehmliche Regelung sämtlicher Scheidungsfolgen, um Streitigkeiten zu vermeiden und das Scheidungsverfahren möglichst reibungslos und kostengünstig durchzuführen.
Typische Regelungsbereiche sind:
Wichtig: Der Versorgungsausgleich – also der Ausgleich von während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften - findet bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren nur auf Antrag eines Ehegatten statt. In anderen Fällen ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs gesetzlich vorgeschrieben und wird standardmäßig vom Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt.
Der Versorgungsausgleich kann durch notarielle Vereinbarung in der Scheidungsfolgenvereinbarung modifiziert oder ganz ausgeschlossen werden. In solchen Fällen ist eine ausdrückliche gerichtliche Genehmigung erforderlich.
In der Praxis wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung häufig von einem Anwalt oder einer Anwältin entworfen – meist im Auftrag des Antragstellers. Die andere Partei erhält dann Einsicht und kann Änderungen vorschlagen oder die Vereinbarung prüfen lassen. Alternativ kann sie auch im Rahmen einer gemeinsamen Beratung bei einem Notar aufgesetzt werden.
Zeitlich gesehen erfolgt die Erstellung idealerweise vor Einreichung des Scheidungsantrags, spätestens aber während des laufenden Verfahrens.
Da bei einer einvernehmlichen Scheidung nur eine Partei anwaltlich vertreten ist, sollten Sie – insbesondere als nicht vertretene Partei – darauf achten, dass Sie sich alle Entwürfe und die vollständige anwaltliche Korrespondenz zur Einsicht vorlegen lassen. Nur so ist sichergestellt, dass die Vereinbarung fair und nachvollziehbar bleibt. Bei umfangreichen Vermögensregelungen oder einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.
Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein effektives Mittel, um den Prozess zu vereinfachen. Achten Sie auf Transparenz, Ausgewogenheit und schriftliche Fixierung aller wichtigen Punkte – idealerweise vor Einreichung des Scheidungsantrags.
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